| Frage: |
Was ist die Kernkompetenz der BAG? |
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| Antwort: |
Mit unserer Kern-Dienstleistung, der Zentralregulierung, mit der wir mehrere Millionen Rechnungen im Jahr auf 24 Sammelabrechnungen für Verlage und Buchhändler komprimieren, erleichtern wir beiden Seiten nicht nur ihre buchhalterischen Aufgaben. Durch die Zeitersparnis ermöglichen wir zum Einen den Buchhändler, sich auf ihre Kerntätigkeit den Verkauf von Büchern und Beratung von Kunden und zum Anderen den Verlagen, sich auf das Publizieren von Büchern zu konzentrieren.
Mit einem starken Partner an unserer Seite, der DZB BANK GmbH, stellen wir der Branche eine passende Palette an Finanzdienstleistungen und Kreditprogrammen zur Verfügung. |
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| Frage: |
Wer steht hinter BAG? Wer ist die DZB BANK GmbH? |
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| Antwort: |
Gesellschafter der BAG ist die DZB BANK GmbH. Die DZB BANK ist eine Spezialbank für den Handel und mittelständische Unternehmen. Sie ist 1979 gegründet worden und eine der größten Anbieterinnen für Zentralregulierung in Europa mit einem umfangreichen Angebot an Kreditprogrammen und Produkten für den Groß- und Einzelhandel. Diese erstrecken sich u.a. auf die Bereiche Ladenbaufinanzierungen, Begleitung von Existenzgründungen und Expansionen. Neben EC Kartenzahlungsverkehr, ePayment, Leasingprodukten und Geldanlagen bietet die DZB BANK auch individuelle Betreuung und Beratung zum Beispiel bei der Optimierung der betriebswirtschaftlichen Aufstellung von Einzelhandelsgeschäften. Die DZB BANK ist ein Unternehmen der Ariston-Nord-West-Ring eG. Die ANWR-Gruppe ist ein branchenübergreifend und international agierender Handelsverbund mit einer fast 100jährigen Tradition. Zur Gruppe gehören u.a. die Einkaufs- und Marketingkooperationen ANWR Schuh, GARANT Schuh & Mode, QUICK SCHUH, SPORT 2000 Deutschland. 2009 hat die ANWR-Gruppe ein Geschäftsvolumen von 5,8 Mrd. € betreut.
Die DZB BANK gehört dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken sowie deren Sicherungseinrichtung an. |
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| Frage: |
Wer kann am BAG-Abrechnungsverfahren teilnehmen? |
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| Antwort: |
| Ein Mitglied der BAG kann jeder Buchhändler und Verlag werden. Aber auch korrespondierende Mitglieder des Börsenvereins sowie PBS-Lieferanten und Händler können der BAG beitreten. Grundsätzlich steht der BAG jedem Teilnehmer am Buchmarkt offen. |
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| Frage: |
Welche Vorteile habe ich mit meiner Teilnahme am BAG-Abrechnungsverfahren als Verlag/Lieferant? |
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| Antwort: |
Als Verlag übergeben Sie der BAG ihre Forderungen an die Buchhändler. Die BAG wiederum zahlt diese pünktlich zur Fälligkeit in einer Summe aus. Unabhängig davon, ob die einzelne Buchhandlung bereits an die BAG gezahlt hat oder nicht, erhalten Sie die fällig gewordenen Beträge zu den festgelegten Zahlungsterminen in einer Summe ausbezahlt.
Für Ihre Debitorenbuchhaltung heißt das, dass sie nicht mehr Tausende von Einzelforderungen verfolgen, sondern nur noch die Zahlung der BAG verbuchen muss. Gleichzeitig entfällt damit ein kosten- und zeitintensives Forderungsmanagement.
Zusätzlich bietet die BAG zahlreiche Zusatzinformationen wie das Zahlungsavis „Vertrauliche Mitteilungen“ an, welches Aussagen über das Zahlungsverhalten der Buchhandlungen trifft Ebenso stellen wir auf Wunsch statistische Auswertungen in elektronischer Form zur Verfügung. |
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| Frage: |
Welche Vorteile habe ich mit meiner Teilnahme am BAG-Abrechnungsverfahren als Sortimenter/Händler? |
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| Antwort: |
Zweimal im Monat, jeweils zum 15. und zum Monatsultimo, erhalten Sie von der BAG Ihre Sammelabrechnung: Diese listet alle neuen Rechnungen und Gutschriften auf, die von den Verlagen zwischenzeitlich gemeldet wurden – mit Rechnungsbetrag, vereinbartem Zahlungsziel und Skontoabzug.
Die BAG-Sammelabrechnung bietet eine Aufstellung, die Ihnen zeigt, welche Beträge aktuell zur Zahlung fällig sind und welche mit den kommenden Abrechnungen fällig werden. Dies ermöglicht eine bessere Liquiditätsplanung. Durch die zusätzlichen Finanzlösungen können Liquiditätsengpässe schneller überbrückt werden. Aufgrund der zahlreichen Informationen aus der BAG-Abrechnung verbessern Sie Ihre Planungsqualität.
Für 2011 werden wir Ihnen noch mehr individuelle und nachhaltig vorteilhafte betriebswirtschaftliche Lösungen zur Verfügung stellen, die Ihnen noch mehr Freiraum und damit Einfachheit, Transparenz und Sicherheit verschaffen. |
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| Frage: |
Wie werde ich Mitglied der BAG? |
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| Antwort: |
| Mitglied können Sie werden, indem Sie einfach die Beitrittserklärung auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Downloads“ herunterladen oder Sie klicken hier. |
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| Frage: |
Welche Dokumente benötigen Sie? |
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| Antwort: |
Die BAG wurde in 2010 als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eingestuft und unterliegt damit der Bankenaufsicht. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen bitte wir Sie zum Teilnahmeantrag folgenden Unterlagen einzureichen: einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, eine beglaubigte Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) aus dem eine rechtsgültige Anschrift entnommen werden kann, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung der Gesellschaft.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich gern auch telefonisch unter der Nummer 069-920 28-0 / 404 zur Verfügung. |
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| Frage: |
Muss ich Mitglied beim Börsenverein sein, um der BAG beitreten zu können? Kann ich demnach beim Börsenverein kündigen, aber bei BAG-Teilnehmer bleiben? |
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| Antwort: |
| Grundsätzlich ist eine Mitgliedschaft beim Börsenverein gewünscht, aber ist seit Ende 2010 nicht mehr notwendig. Interessenten am BAG-Abrechnungsverfahren werden dem Börsenverein genannt. Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen auf Wunsch auch die Vorteile einer Mitgliedschaft am Börsenverein nahe zu bringen. |
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| Frage: |
Kann ich demnach beim Börsenverein kündigen, aber bei BAG-Teilnehmer bleiben? |
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| Antwort: |
| Eine Kündigung beim Börsenverein hat keine Auswirkung auf Ihr Vertragsverhältnis mit der BAG; d.h. es besteht weiterhin fort. Das bis dahin zu zahlende ermäßigte Kontoführungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR im Monat erhöht sich in diesem Fall auf 35,00 EUR; das entspricht einer jährlichen Pauschale von 420,00 EUR. |
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| Frage: |
Was passiert mit meiner Verkehrsnummer, wenn ich bei der BAG bleibe, aber beim Börsenverein kündigen möchte? |
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| Antwort: |
| Sollten Sie sich gegen eine Mitgliedschaft beim Börsenverein und für eine Teilnahme am BAG-Abrechnungsverfahren entscheiden, wird die vom BOEV vergebene Verkehrsnummer von diesem entzogen. Gleichzeitig wird Ihnen eine BAG Partnernummer zugeteilt. Die BAG Partnernummer wird im buchhändlerischen Zahlungsverkehr (Bezahlung und Vergütung von Lieferungen und Leistungen, Rechnungen, Rückgaben und Gutschriften etc.) verwendet und identifiziert eindeutig die jeweiligen Handels- und Leistungspartner untereinander. Die BAG Partnernummer ist wie die Verkehrsnummer fünfstellig. |
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| Frage: |
Was geschieht beim meinem Austritt aus dem Börsenverein mit meinem Kundenkonto bei der BAG, wenn ich die Verkehrsnummer entzogen bekomme? |
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| Antwort: |
Die BAG wird aufgrund der Merkmale des Abrechnungsverkehrs, insbesondere der Einreichung von Zahlungsverkehrsvorgängen mit sehr langen Valuten, in einem solchen Fall das entsprechende BAG-Abrechnungskonto für die Neueinreichung (weiterer Zahlungsvorgänge) zeitnah sperren und das Konto unter der „alten“ Kontonummer (welche der bisherigen VKNR entspricht) weiter abrechnen. Der maximale Zeitraum dieser weiteren Kontoführung vorhandener Zahlungsvorgänge beträgt 12 Monate.
Der Börsenverein wird seinerseits dem austretenden Mitglied eine angemessene Zeit einräumen, seinen Geschäftsverkehr zu organisieren.
Zeitgleich vergibt die BAG die BAG Partnernummer und eröffnet unter dieser Nummer ein neues Abrechnungskonto für den Kunden, für welches ein Kontoführungsentgelt in Höhe von 35,00 EUR gilt. Diese neue BAG-Partnernummer muss dann zeitnah vom Kunden für seinen Zahlungsverkehr verwendet werden.
Um Ihnen einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen (bis alle Lieferanten die neue BAG-Partnernummer umstellen), hält die BAG das „alte“ Konto mit der alten BAG-Kontonummer noch mehreren Wochen offen. Nach diesem Zeitraum wird das alte Konto für die Neueinreichung von Belegen gesperrt und es dient dann nur noch der Regulierung bereits eingereichter Vorgänge (max. 12 Monate). Natürlich zahlen Sie für den Übergangszeitraum nur das Entgelt für das neue Konto.
Für Fragen oder weiteren Informationen rund um Ihre Teilnahme steht Ihnen natürlich auch gern unser Kundenservice unter der Telefonnummer 069 – 920 28-0 oder unter der Email info@bag-service.de jederzeit zur Verfügung. |